120 Wenn sich jemand über das Krähen des Hahnes am Morgen oder über das Glockenläuten beschwert, zeigt das, wieviel von seinem „Toleranz- potenzial“ gegenüber Lärmbelastun- gen bereits verbraucht wurde. Es gibt in Österreich kaum noch lärmfreie Zonen und es ist ein des- illusionierendes Erlebnis, auf einem Berggipfel zu stehen, wenn von un- ten im Tal der Autolärm die erwarte- te Ruhe zerstört. Dass Lärm Energie ist, wusste man schon im Altertum, als grausame Herrscher ihn dazu verwendeten, sich eine der schmerz- lichsten Tötungsarten auszudenken. In Guantanamo verwendeten die USA diese Methode und vielleicht wandten sie auch noch anderen Fol- tercamps an. Selbst Musik, wie in diesen Fällen eingesetzt, wird zur Folter. Die bis- und ihrer Rechtsvertreter bezüglich Straßen- und Flugzeuglärm ist in mehrfacher Hinsicht mehr als be- denklich. Dass Lärm gesundheitsschädigend wirkt, ist längst nachgewiesen. Wenn der Schutz des Lebens und der Ge- sundheit, wie es einer menschlichen Wertehierarchie entspricht, höher zu werten ist, als ungehemmte technische Mobilität, muss diese so eingeschränkt und reduziert werden, dass schädigende Wirkungen ausge- schlossen werden. Der §43 der StVO schreibt den Ver- kehrsbehörden zwingend vor, durch Maßnahmen sicherzustellen, dass keine unzumutbaren Lärm- oder Abgasbelastungen entstehen. Leider - hörden grundsätzlich missachtet, wie auch von jenen Sachverständigen, die den Freibrief für weitere Lärm- und Abgasbelastungen durch neue Projekte mit Bezug auf tolerierbare Zusatzbelastungen ausstellen, auch wenn die Grundbelastung schon jen- seits des Tolerierbaren liegt. „Es gibt in Österreich kaum noch lärmfreie Zonen. Dass Lärm gesund- heitsschädigend wirkt, ist längst nachgewiesen. Wenn der Schutz des Lebens und der Gesund- heit, wie es einer menschlichen Werte- hierarchie entspricht, höher zu werten ist, als ungehemmte technische Mobilität, muss diese so eingeschränkt und reduziert werden, dass schädigende Wirkungen ausgeschlossen werden.“ P