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Studie PRO REGION NEUSIEDLERSEE

202 Rahmenbedingungen EU-Richtlinien Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie Schutz von Arten und Lebensräumen F Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild- Fauna-Flora-Habiatat-Richtlinie F Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Ziele der Richtlinien – darunter auch die Ausweisung geeigneter Schutz- gebiete im Rahmen des Natura 2000-Netzwerkes – umzusetzen. In Österreich werden die beiden Richt- linien in den jeweiligen Landesnatur- schutzgesetzen umgesetzt. In den Anhängen der Richtlinien werden Arten und Lebensraum- - Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Zusätzlich werden in der FFH-Richtlinie prioritäre Arten und innerhalb der EU bedroht sind und Kriterien gelten. Die Wasserrahmenrichtlinie trat im - - - - dung einer Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewäs- sern abhängenden Landökosysteme - weltziele der WRRL erreicht sein F Ein „guter ökologischer Zu- stand“ und ein guter chemi- - F ein gutes ökologisches Poten- zial und guter chemischer veränderte Gewässer F ein guter chemischer und men- genmäßiger Zustand des - abweicht. Der „gute ökologische Zustand“ der - gerichtet. Die Bewertung des - 4 #

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