Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Studie PRO REGION NEUSIEDLERSEE

87 „Im Wohnungsbau ist auf flächensparendes Bauen zu achten. Da- durch sind mehr Wohn- einheiten auf derselben Fläche unterzubringen. Die Zuordnung von Ga- ragen und Wohnungen muss nicht zwangsläu- fig immer an derselben Stelle stattfinden. Lie- gen auch nur 100 Meter dazwischen, so wird die eine oder andere Kurz- streckenfahrt mit dem PKW zum Bäcker oder zum Briefkasten auf das Fahrrad verlagert, da die permanente PKW- Verfügbarkeit etwas reduziert ist.“ Kfz-Belastungen Die B 50 wurde jahrelang von der burgenländischen Landesregierung als enorm wichtige Verbindung von der Südautobahn zur Ostautobahn be- zeichnet. Eine Volksbefragung im Jahr 2001 zu kleinräumigen Ortsumfah- rungen in den Gemeinden Schützen/ Gebirge bis Jois hat nur in Schützen ein Pro kleinräumige Ortsumfahrung ergeben. Durch einen politischen Akt wurde dieses Vorhaben sogar in den österreichischen Generalverkehrsplan aufgenommen. Prognosen mit nahezu 16.000 bis 18.000 Kfz pro Tag wurden zur Untermauerung der Planungsab- sichten herangezogen, um die Um- fahrung Schützen zu begründen. Die neue Straße wurde am 18.12.2014 für den Verkehr freigegeben. F Eine aktuelle Zählung vom 29. Januar 2015 ergab, dass gegenüber der letzten Zählung vom Sept. 2013 sogar ein minimaler im Bereich Schützen ist somit kei- nesfalls erkennbar. F Eine Verlagerung auf die B 50 von der Südautobahn und der Ostauto- bahn ist somit nicht erkennbar. F - land, zumindest in der Region Leit- hagebirge – Neusiedler See eher die Ausnahme. Lediglich im Bereich von Eisenstadt, das aufgrund seiner - ter anderem Infrastruktureinrich- tungen für große Teile des Burgen- landes vorhält, kommt es während der Spitzenstunden auf den Haupt- verkehrsstraßen zu Stockungen des Parkplatzangebote Die Verfügbarkeit von Parkplätzen am jeweiligen Zielort ist neben anderen ein - - ben ist, steigt die Akzeptanz anderer ein halbwegs befriedigendes Angebot aufweisen. F Eisenstadt ein, gemessen an der Einwohnerzahl, eher überdurch- - plätzen vor (ca. 1.800 ST). Ein Teil der Stellplätze wird von - - parkmöglichkeiten mit bis zu drei Stunden Parkdauer rund um die Fußgängerzone auch Tages- parkplätze in Gehdistanz (max. 10 Gehminuten zum Zentrum) - ten werden. Die Gebühr für die Parkplätze in der Kurzparkzone beträgt für die erste halbe Stunde 0,60 Euro und wird in 0,10 Euro

Seitenübersicht