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Studie PRO REGION NEUSIEDLERSEE

177 F - - Bebauungsfrist, Vertragsraumord- - angelegt - rung der tatsächlich erforderlichen F Das gewidmete, aber noch unbebau- - nete Bebauung von „innen nach wann die nächste Bebauungsetappe F aus dem Flächenwidmungsplan, sondern erst aus dem Bebauungsplan Gemeinden die Möglichkeit, durch plänen und Baulandverträgen die „Bodenschutzpolitik muss immer als „Stop-and-Go-Politik“ angelegt sein. Dies bedeutet: Zuerst ist der Baulandüberhang abzubauen und in einem zweiten Schritt die Mobilisie- rung der tatsächlich erforderlichen Baulandflächen voranzutreiben.“ E E

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