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Studie PRO REGION NEUSIEDLERSEE

194 Besonders schutzwürdige Lebensräume Schutzgüter von gemein- nach FFH- und Vogel- schutzrichtlinie und Lebensräume nach FFH- und Erklärungen der Richtlinien siehe - ragenden naturschutzfachlichen Wert des Gebietes: - - Anhängen I und II der FFH-Richtlinie im Rahmen der Natura 2000-Gebiete „Neusiedler See – Nordöstliches Puszta und Heide“ geschützt. Zu den prioritären Lebensraumtypen zählen z. B. die „Pannonischen Salzsteppen Flaumeichen-Wälder“. Prioritäre Arten im Gebiet sind u. a. die Spani- sche Flagge (Callimorpha quadripunc- taria) (Artemisia pancicii) - - Das Natura 2000-Gebiet „Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge“ ist ein herausragender Vogellebens- raum und beherbergt insgesamt 51 Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Für diese Arten müssen Schutzgebie- te eingerichtet werden. Dazu zählen (PLatalea leucorodia) Säbelschnäbler (Recurvirostra avo- (Pandion haliaetus) Ficedula albicollis) - Darüber hinaus müssen die EU-Mit- - „Maßnahmen hinsichtlich ihrer Ver- - rungsgebiete sowie der Rastplätze in Zu diesem Zweck messen die Mit- gliedstaaten dem Schutz der Feucht- gebiete und ganz besonders der - gebiete besondere Bedeutung bei den gelisteten Zugvogelarten zählen beispielsweise Grau- (Anser anser) Bläß- (A. albifrons) und Saatgans (A. fabalis) oder zahlreiche Entenarten wie Knäk- (Anas querquedula) (Anas crecca) (Aytha ferina) und Kolbente - „Insgesamt 21 Lebensraumtypen, darunter 11 von prioritärer Bedeutung, 27 Tierarten und 5 Pflanzenarten sind nach den Anhängen I und II der FFH-Richt- linie im Rahmen der Natura 2000-Gebiete Neusiedler See – Nord- östliches Leithage- birge und Siegendorfer Puszta und Heide geschützt.“

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